Wenn man sich durch das Internet arbeitet, finden sich alle möglichen Stimmen pro und contra für das Carnet de Passages. Was ist den dieses Carnet eigentlich und für was ist es gut?
Für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Land- und Wasserfahrzeugen in bestimmte Länder Afrikas, Asiens, Südamerikas sowie nach Australien und Neuseeland wird ein Grenzdokument verlangt – das Carnet de Passages. Es kann in mehreren Ländern benutzt werden und ist ein Jahr gültig. Es enthält keinen Versicherungsschutz für das Fahrzeug. Grundlage für die Ausstellung des Carnet de Passages sind internationale Zollabkommen. Ausgegeben werden Carnets de Passages vom Dachverband:
Das Carnet de Passages (CdP) ist eine Zollsicherheit und garantiert dem Land, in das man einreist, dass das Fahrzeug spätestens bei Ablauf des zollfreien Aufenthaltes wieder ausgeführt wird. Sollte die Wiederausfuhr aus bestimmten Gründen (Totalschaden, Diebstahl, etc.) nicht möglich sein, wird die Zollbehörde des Einreiselandes den Einfuhrzoll und die Einfuhrumsatz- steuer fordern. Das Carnet de Passages kann in mehreren Ländern benutzt werden und ist ein Jahr gültig. Es wird auf eine Person und für ein Fahrzeug ausgestellt und ist somit nicht auf andere Personen oder Fahrzeuge übertragbar. Der Dokumentinhaber haftet für Folgen, die sich aus Verlust und Missbrauch durch unbefugte Dritte ergeben.
Den internationalen Führerschein gibt es bei der Führerscheinstelle der zuständigen Stadt oder Kreisverwaltungsbehörde. Er hat ein Gültigkeit von drei Jahren, gerechnet vom Tag der Ausstellung an. Notwendige Unterlagen zur Beantragung sind
Die Kosten für die Ausstellung betragen 16,00 €. Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins ist, dass man bereits den Führerschein im Scheckkartenformat besitzt; andernfalls muss dieser gleichzeitig beantragt werden.
Wie auch den internationalen Führerschein gibt es den internationalen Fahrzeugschein bei der zuständigen Stadt oder Kreisverwaltungsbehörde. Er ist nur 1 Jahr gültig und wird von Zulassungsstelle ausgestellt. Da dort die Daten bereits hinterlegt sind, ist kein besonderer Antrag notwendig.
Wer als Deutscher nach Südamerika reist, braucht vorher nicht extra Visas bei den jeweiligen Landesvertretungen beantragen. In der Regel bekommt man bei der Einreise ein "Visa on Arrival", das
i.d.R. für 90 Tage gültig ist. Nur Peru und Brasilien geben hier Visas für ein knappes halbes Jahr aus. Voraussetzung für die Erteilung der Visas ist meistens ein unbeschädigter und noch
mindestens sechs Monate gültiger deutscher Reisepaß. Deutsche Bundespersonalausweise sind nicht ausreichend. Näheres hierzu auch auf den Seiten des Auswärtigen Amtes